Ablauf einer Therapie
1. Verordnung
Eine Heilmittelverordnung (Muster 14) erhalten Sie bei Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin aus einem der folgenden Fachbereiche: Allgemeinmedizin, Pädiatrie, HNO-Kunde, Pädaudiologie, Kieferorthopädie, Zahnheilkunde, Kinder-und Jugendpsychiatrie, Neurologie
2. Kosten
Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine Verordnung für Logopädie ausgestellt hat, werden die Kosten für die logopädische Therapie von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Volljährige gesetzlich Versicherte müssen derzeit einen Eigenanteil in Höhe von 10% selbst tragen. Auch private Krankenversicherungen übernehmen u.U. nicht die vollen Kosten. Informieren Sie sich bitte vorab über die Preise in unserer Praxis und die Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung.
3. Termine
Die Termine für Ihre logopädische Behandlung vereinbaren wir am besten telefonisch unter:
05332 / 9680716
oder per E-Mail:
info@logopaedie-roloff.de